Klaus B.: Meine Dauermedikation ist fast aufgebraucht. In der Praxis hieß es: „Sie haben in diesem Quartal schon ein Rezept erhalten. Ein weiteres gibt es nur als Selbstzahler.“ Darf die Praxis das wirklich?
Meine Antwort: Nein – so pauschal läuft das nicht. Wenn ein Arzt Ihre Behandlung übernommen hat, gehören medizinisch notwendige Verordnungen dazu. Das gilt auch dann, wenn Sie im selben Quartal bereits ein Rezept erhalten haben. Entscheidend bleibt nicht das Kalenderquartal, sondern die medizinische Notwendigkeit und die ...